Was brauche ich? Wie mache ich es richtig?
Es kann in jedem Alter passieren: Aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls können Betroffene nicht mehr selbstbestimmte Entscheidungen bezüglich ärztlicher Maßnahmen und medizinischer Versorgung treffen. Die Diplom-Sozialarbeiterin Doris Borchert vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) in der Ortsgruppe Villingen bietet zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Sprechstunden, Vorträge und persönliche Informationsgespräche an.
Warum ist es wichtig, dass ich mich um eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kümmere?
Vom Gesetzgeber sind sie als Instrument der Selbstbestimmung gedacht. Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selber in der Lage bin, meine Angelegenheiten zu regeln, habe ich mit der Vollmacht und der Patientenverfügung „Regieanweisungen“ für den Bevollmächtigten (Person meines Vertrauens) gegeben. Treffe ich keine Festlegungen, bestellt das Betreuungsgericht einen Rechtlichen Betreuer, wenn es nötig wird.
Haben nicht automatisch Ehepartner und Kinder die Möglichkeit, die beste Lösung für mich zu suchen und in meinem Sinne zu entscheiden?
Nein, es gibt keine automatische Vertretung. Derzeit wird aber ein Gesetzentwurf diskutiert, bei dem Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner im Bereich der Gesundheitssorge und der Fürsorge dienenden Angelegenheiten die automatische Vertretung erhalten sollen. Ob diese Gesetzesänderung zustande kommt, soll im Mai 2017 im Bundesrat entschieden werden. Kinder wären von dieser Regelung ausgenommen.
Was kann ich dabei falsch machen?
Der oder die Bevollmächtigten sollten Personen des Vertrauens sein. Dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten zu begegnen, ist schwieriger als dem Missbrauch bei Rechtlicher Betreuung, weil die Durchsetzung nicht kontrolliert wird.
Kann ich damit alle meine Entscheidungen treffen oder werden Themen nicht berührt?
Es werden viele, aber nicht alle Bereiche abgedeckt. Was getrennt eingeholt werden sollte, ist eine Bankvollmacht. Sie kann beim jeweiligen Geldinstitut individuell eingeholt werden. Wer Angehörige entlasten möchte und selber über die Bestattung nachdenkt, kann eine Bestattungsvorsorge bei einem Bestattungsinstitut seines Vertrauens aufsetzen.
Benötige ich dafür Formulare, muss eine „offizielle“ Person dabei sein und wo soll ich das Schriftstück aufbewahren?
Broschüren mit Formularen und Gestaltungsvorschlägen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gibt es zum Beispiel beim Bundesjustizministerium. Wenn Immobilien vorhanden sind, sollte die Vorsorgevollmacht immer notariell aufgesetzt werden, da sie sonst etwa vom Grundbuchamt nicht anerkannt wird. Bei der Patientenverfügung ist es hilfreich, sie mit dem Hausarzt zu besprechen. Bei beiden Dokumenten sehe ich es als dringend nötig an, sie vorab mit den Bevollmächtigten zu besprechen, damit sie die Möglichkeit haben, Fragen zu klären. Detailliertere Informationen auch gern beim Sozialdienst katholischer Frauen Villingen.
Kann ich später meine Meinung ändern? Wen muss ich darüber informieren?
Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Es ist sinnvoll, dies mit den Bevollmächtigten zu besprechen. Bei der Patientenverfügung empfiehlt sich, diese etwa jährlich mit Datum neu zu unterschreiben, damit der Wille aktuell bleibt.
Müssen sich Ärzte und von mir benannte Personen in jedem Fall an meinen Willen halten, auch wenn sie anderer Meinung sind?
Ja. Deshalb sind eine gute Vorbereitung und klärende Gespräche mit den Bevollmächtigten so wichtig. Sie sollten die Möglichkeit haben, die Bevollmächtigung abzulehnen, wenn sie nicht hinter der Durchsetzung des Willens des Vollmachtgebers stehen können. Gibt es zwischen Arzt und Bevollmächtigtem unterschiedliche Auslegungen der Patientenverfügung, muss dies notfalls dem Betreuungsgericht vorgetragen werden.
WEITERE INFORMATIONEN
Dipl.-Sozialarbeiterin Doris Borchert
Sozialdienst katholischer Frauen
78050 Villingen-Schwenningen
Tel. 07721/57181
www.skf-villingen.de.
Zu den Themen Patientenverfügung und Betreuungsrecht informiert Doris Borchert in persönlichen Gesprächen. Die beiden unten abgebildeten Broschüren sind kostenlos erhältlich beim Bundesjustizministerium (telefonisch unter 030/182722721 oder im Internet www.bmjv.de).
Bild: Studio 9 Photoatelier