Für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
Die FWD Hausbau- und Grundstücks GmbH in Dossenheim ist als Bauherr von Anlagen für Betreutes Wohnen auch in den Landkreisen Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Rottweil bekannt. Fragen zu dieser Wohnform an Geschäftsführer Matthias Günther.
? Für wen ist Betreutes Wohnen interessant?
Für jeden, der sich für das Alter die Vorteile des gemeinschaftlichen Wohnens sichern will.
In der Regel besteht eine Nutzungsbegrenzung, das heißt ein Bewohner einer Wohnung muss mindestens 60 Jahre alt oder schwerbehindert sein. In der Praxis ist das Durchschnittsalter bei Erstbezug 75 plus. Man sollte sich aber nicht zu spät für einen Umzug in das Betreute Wohnen entscheiden. Je früher man den Schritt tut, desto besser kann man Wurzeln schlagen. Es ist wichtig, sich von Anfang an aktiv in die Hausgemeinschaft einzubringen und diese Aktivitäten mitzugestalten. Etwa die Hälfte der Wohnungseigentümer nutzt die Wohnung selbst, der Rest wird von uns im Auftrag der Eigentümer vermietet. Für diese ist es eine Kapitalanlage, die durch unsere FWD-Mietgarantie in Form eines Zwischenmietvertrages abgesichert wird und später selbst genutzt werden kann.
? Muss ein betagter Mieter ausziehen, wenn Eigentümer selbst einziehen wollen?
Für den Mieter gelten das Mietrecht und die gesetzlichen Vorgaben. Besteht ein Zwischenmietvertrag der FWD-Mietgarantie, ist eine Eigenbedarfskündigung durch den Eigentümer nicht möglich, außer bei einem Mieterwechsel. Auf Grund des hohen Durchschnittalters in den Wohnanlagen werden immer wieder Wohnungen frei, so dass Lösungen angeboten werden können. Interessenskonflikte zwischen Eigentümern und Mietern haben wir sehr selten.
? Legen Sie als Bauherr den Betreuungsträger fest? Welche Form der Betreuung ist im Betreuten Wohnen grundsätzlich dabei?
Diesen wählen wir vor Verkauf der Wohnungen aus und schließen einen Betreuungsträgervertrag für die Wohnanlage ab. Später liegt die Vertragsverlängerung bei den Eigentümern. Die Betreuungspauschale ist für alle Bewohner obligatorisch, sie finanziert den Grundservice, also die soziale Betreuung der Hausgemeinschaft, die individuelle Beratung der Bewohner und die Vermittlung von Wahlleistungen durch den Betreuungsträger.
? Was unterscheidet eine Wohnung im Betreuten Wohnen von einer als barrierefrei beziehungsweise seniorengerecht bezeichneten Wohnung?
Baulich wahrscheinlich wenig, außer dass es im Betreuten Wohnen in der Regel einen schönen Gemeinschaftsraum für die Hausgemeinschaft gibt. Natürlich sind beispielsweise der Aufzug, breite Türen und tiefe Fensterbrüstungen sehr wichtig, wenn man in der Mobilität eingeschränkt ist. Ob man sich als alter Mensch wohlfühlt, hängt aber in erster Linie vom positiven sozialen Umfeld ab und der Sicherheit, die man daraus und aus der Betreuung zieht.
? Wer entscheidet, welche Betreuung angeboten wird, und was kann der Bewohner zusätzlich buchen?
Die Gestaltung des Grundservice wird vom Betreuungsträger mit den Bewohnern ständig weiterentwickelt. Mit zunehmendem Alter ändern sich die Bedürfnisse. Zusätzliche Wahlleistungen werden vom Betreuungsträger vermittelt. Das können sein: Essensverpflegung, mobile soziale Dienste wie Hilfe zur Haushaltsführung (Wäsche- und Reinigungsdienst), Direkthilfen im Alltag, Einkaufshilfen, Wohnungsversorgung bei zeitweiliger Abwesenheit, pflegerische ergänzende Hilfen und krankenpflegerische Betreuung, medizinische Vorsorge, Betreuung durch examiniertes Krankenpflegepersonal, Fahrdienste, Hol- und Bringservice (Einkauf/Botengänge).
WEITERE INFORMATIONEN
FWD Hausbau- und Grundstücks GmbH
69221 Dossenheim
Tel. 06221 87 50 135
www.fwd-hausbau.de