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Rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht

So fallen Sie im Notfall nicht aus allen Wolken

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Schnell kanns gehen, dass die eigenen Angelegenheiten aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selbstständig geregelt werden können. Auch Ehepartner sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Wer regelt dann das Leben Betroffener und übernimmt Verantwortung? Oder wie kann ich Vorsorge treffen? Doris Borchert, Diplom-Sozialarbeiterin im Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), bietet im Ortsverein Villingen Informationsgespräche an.

? Wie wird eine Betreuung im Notfall geregelt?
Es gibt drei Möglichkeiten. Erstens die private Entscheidung: Man kann eine oder mehrere Personen des Vertrauens in einer Vorsorgevollmacht (per Formular oder handgeschrieben) selbst benennen. Dadurch wird eine Betreuung vermieden. Liegt diese Vollmacht nicht vor, richtet ein Betreuungsrichter auf Antrag, beispielsweise eines Arztes, umgehend eine rechtliche Betreuung ein. Das ist die zweite Möglichkeit. Entsprechend dem individuellen Umfeld des Betroffenen wird von Fall zu Fall entschieden. Der Richter legt eine vorläufige Betreuung fest und bewertet nach einem halben Jahr die Situation neu. Ist die betroffene Person nach wie vor hilflos, wird unbefristet ein rechtlicher Betreuer eingesetzt. Es kann natürlich sein, dass das Gericht den Ehepartner ernennt,
der aber in diesem Fall auch die Stellung eines rechtlichen Betreuers hat und damit einmal jährlich beim Amtsgericht zu einem Bericht verpflichtet ist.

? Was wäre die dritte Möglichkeit?
Wohnen beispielsweise die Kinder weit weg oder man ist alleinstehend, können Interessierte, die rechtzeitig eine Regelung für den Ernstfall wünschen, zu uns kommen (SkF). Wir sind ein anerkannter Betreuungsverein und informieren nicht nur über alle Möglichkeiten, sondern können im Einzelfall auch selbst die Betreuung übernehmen. Entscheiden sich Betroffene dafür, unterstützen wir sie bei der Verfassung einer Betreuungsverfügung. Darin wird festgelegt, wer als Betreuer gewünscht wird. In dem Fall wird sich unser Verein um eine Betreuung bemühen.

? Welche Kosten kommen auf Betroffene zu?
Als anerkannter Betreuungsverein informieren wir kostenfrei, das ist unser staatlicher Auftrag. Wenn man sich entscheidet und eine Betreuungsverfügung mit dem SkF bevorzugt, wird das Schriftstück als Kopie bei uns hinterlegt. Erst wenn die Betreuung in Kraft tritt, werden bei Vermögen Gebühren in gesetzlich geregelter Höhe fällig. Übrigens bekommen vom Richter festgelegte Familienangehörige, die damit als rechtliche Betreuer gelten, auf Antrag eine Aufwandsentschädigung, die entweder der Betreute bezahlt, wenn er vermögend ist, oder die aus der Staatskasse finanziert wird.

? Wann wird eine Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung notwendig?
Der Fall tritt ein, wenn jemand seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, das heißt bei körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung. Es muss eine dauerhafte Störung vorliegen, die in jedem Fall von einem Arzt attestiert wird.

? Welche Vorteile und Nachteile muss ich abwägen?
Beginnen wir mit der Vorsorgevollmacht, die persönlich getroffen wird: Wichtig ist, dass gegenseitiges Vertrauen vorhanden ist und der Beauftragte ausreichend informiert wird und zustimmen sollte. Bei einer Vorsorgevollmacht habe ich viele Gestaltungsmöglichkeiten. Man kann sie schnell rückgängig machen beziehungsweise aktualisieren. Generell empfehlen wir, hin und wieder die Festlegungen auf den Prüfstand zu stellen. Wer eine Vorsorge übernimmt, sollte Unterlagen und Belege sammeln, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt. Nachteil ist, ich muss mich selbst für eine Vertrauensperson entscheiden, habe aber kaum eine wirksame Kontrolle des von mir Bevollmächtigten. Ich empfehle in jedem Fall eine ausreichende Beratung oder Information.

? Wie sieht es mit rechtlichen Betreuern aus, die der Amtsrichter einsetzen muss?
In der Regel wird niemand gegen den freien Willen des Betroffenen eingesetzt. Jeder kann eine rechtliche Betreuung anregen, die der Richter prüft. Und man hat einen guten Schutzmechanismus, weil das Gericht die Betreuer regelmäßig überwacht. Der Nachteil ist, das Ganze ist ein Antragsverfahren und die Aufhebung der Betreuung beziehungsweise ein Betreuerwechsel – wenn die persönliche Chemie nicht stimmt – ist nicht so einfach wie die Aufhebung einer Vorsorgevollmacht. Außerdem fallen Kosten für die Betroffenen an, wenn sie vermögend sind. Man sollte sich gut überlegen, welcher Weg zur eigenen Lebenssituation am besten passt.

? Welche Details sollte man vorsorglich mit einer vertrauten Person regeln?
Die Einflussnahme auf das Konto muss in jedem Fall auch mit der Bank geklärt werden. Ist eine Immobilie vorhanden, muss die Beurkundung durch einen Notar für die Vorsorge nicht zwingend sein. Aber: Wenn das fehlt, kann es passieren, dass das Grundbuchamt einem Verkauf durch den Bevollmächtigten nicht zustimmt. Ich würde bei Immobilienbesitz empfehlen, in eine notarielle Beurkundung zu investieren, um den eigenen Willen zu unterstreichen und Sicherheit zu haben.

? Reicht eine Vorsorgevollmacht im Notfall für die medizinische Behandlung?
Nein, den Arzt interessiert normalerweise nur eine Patientenverfügung. Und auch hier gilt, wenn es keine gibt, sind auch Ehepartner nicht berechtigt, Entscheidungen zu treffen. Das ist in jedem Fall ein Extradokument. Ein gesetzlicher Betreuer muss sich auch an eine vorhandene Patientenverfügung halten, die nicht notariell beurkundet werden muss.


WEITERE INFORMATIONEN
Informationsgespräche zu Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht bieten unter anderem im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Kreis Rottweil folgende anerkannte Betreuungsvereine an:

Sozialdienst  katholischer Frauen e.V. (SkF)
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721/57181
www.skf.villingen.de

Katholischer Verein für soziale Dienste
Schwarzwald-Baar e.V. (SKM)
78166 Donaueschingen
Telefon: 0771 15161, Fax 0771 3136
www.skm-schwarzwald-baar.de

Agentur für Soziales
arcus e. V.
72172 Sulz am Neckar
Telefon: 07454 6204 und 976590
www.arcus-agentur.de

 

Wo hinterlege ich die Dokumente und wen sollte ich informieren?

Personen des Vertrauens sollten wissen, wo die Original-Dokumente liegen. Um ganz sicherzugehen sind für den Ernstfall ausgefüllte kleine Notfall-Karten im Portemonnaie hilfreich. Diese bekommt man kostenlos beim SkF. Sie sind auch in den Broschüren Betreuungsrecht und Patientenverfügung enthalten. Es empfiehlt sich eine kostenpflichtige Information an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, wo und bei wem sich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung befinden. Das wird dort bis ans Lebensende registriert und ausschließlich auf Nachfrage werden Betreuungsgerichte darüber informiert.
Adresse: Bundesnotarkammer K.d.ö.R. – Zentrales Vorsorgeregister – Postfach 080151, 10001 Berlin oder per Internet www.vorsorgeregister.de

Wichtige Dokumente

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Doris Borchert, Diplom-Sozialarbeiterin im Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
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Die Broschüre „Betreuungsrecht“ kann im Internet unter www.bmjv heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin